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   BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17   

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https://dejure.org/2020,13879
BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17 (https://dejure.org/2020,13879)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17 (https://dejure.org/2020,13879)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 2699/17 (https://dejure.org/2020,13879)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend Gewährung rechtlichen Gehörs bei Verzicht auf mündliche Verhandlung mangels hinreichender Substantiierung unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs 2 VwGO bedeutet nicht zugleich Verzicht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG naheliegend - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs 2 VwGO bedeutet nicht zugleich Verzicht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG naheliegend - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs 2 VwGO bedeutet nicht zugleich Verzicht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG naheliegend - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletzung rechtlichen Gehörs - und die Nichtzulassung der Berufung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht zugelassene Berufung - und die Begründung der Verfassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 64, 135 ) sowie Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17
    Dabei hat er es versäumt, die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe zu erörtern und deutlich zu machen, aus welchen Gründen die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs diese überspannt habe (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 2019 - 2 BvR 657/19 -, Rn. 41 und vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 -, Rn. 35 ff.).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17
    Auch im Asylverfahren gilt, dass die Gerichte nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - verwerten dürfen, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl. BVerfGE 70, 180 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Akteneinsichtsrecht und die Präklusion von

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17
    Dabei hat er es versäumt, die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe zu erörtern und deutlich zu machen, aus welchen Gründen die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs diese überspannt habe (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 2019 - 2 BvR 657/19 -, Rn. 41 und vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 -, Rn. 35 ff.).
  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 64, 135 ) sowie Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 64, 135 ) sowie Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 64, 135 ) sowie Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 64, 135 ) sowie Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ).
  • BVerfG, 13.11.1956 - 1 BvR 513/56

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17
    a) Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 64, 135 ) sowie Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ).
  • BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung der Berufung in Asylsachen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17
    Die Verzichtserklärung bedeutet in diesem Zusammenhang nicht zugleich den Verzicht auf die Gewährung rechtlichen Gehörs zu solchen, die Entscheidung tragenden Umständen, die bislang nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligter nicht entscheidungserheblich waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1995 - 2 BvR 736/95 -, Rn. 29; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, 119. Lieferung März 2019, § 78 Rn. 328).
  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
    Die Beschwerdeführerinnen haben die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht erörtert und nicht deutlich gemacht, aus welchen Gründen die angegriffene Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts diese überspannt habe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 2699/17 - juris Rn. 1; Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 35 ff.; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2022 - 19 A 2131/21

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör im

    Nach Vorlage sowohl des Berichts vom 19. März 2021 als auch des Schriftsatzes der Beklagten vom 27. Mai 2021 hat das Verwaltungsgericht einen angemessenen Zeitraum bis zur Entscheidung über die Klage abgewartet, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 2699/17 -, juris, Rn. 3, so dass die Klägerin jede Möglichkeit hatte, sich zu allen erheblichen Umständen zu äußern.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 L 26/20

    Entscheidung des Verwaltungsgerichts ohne persönliche Anhörung des Asylsuchenden;

    Die Erklärung des Verzichts auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung bedeutet zwar nicht zugleich den Verzicht auf die Gewährung rechtlichen Gehörs zu solchen, die Entscheidung tragenden Umständen, die bislang nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligter nicht entscheidungserheblich waren (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 2699/17 - juris Rn. 3).
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